Die Freiwillige Feuerwehr Deutenbach wird im Regelfall über digitale Funkmeldeempfänger alarmiert. Die vorhandene Sirene wird nur in Ausnahmefällen zur Alarmierung der Feuerwehr verwendet und wird weiterhin für den Katastrophenschutz vorgehalten, um die Bevölkerung warnen zu können.

Seit Anfang 2011 erhalten alle Kameraden über die Stützpunktwehr in Stein zusätzlich eine App-basierte Alarmierung auf ihr Smartphone.

Sirenen

Historie der Sirenen

Zum überwiegenden Teil handelt es sich bei den Sirenen um ehemalige Zivilschutzsirenen des Bundes. Sie wurden in den 50er Jahren aufgebaut, um die Bevölkerung in Katastrophen- und Krisensituationen bzw. im Verteidigungsfall zu warnen. Die Ansteuerung hierzu erfolgte drahtgebunden über Postleitungen durch das "Warnamt", das den Regierungen unterstellt war.

Darüber hinaus dienten die Sirenen aber auch zur Alarmierung der freiwilligen Feuerwehren. In der Anfangszeit war dies nur über die angeschlossenen Handdruckmelder ("Feuermelder") möglich, bis 1974/75 im Landkreis Nürnberger Land die Funkalarmierung eingeführt wurde und die Sirenensteuerungen so umgerüstet wurden, dass sie von einem Funkempfänger mit Relaiskontakt ausgelöst werden konnten.

Aufgrund zunehmender politischer Entspannung in den 80er Jahren sah der Bund als Eigentümer der Zivilschutzsirenen keine Notwendigkeit mehr, diese weiter zu betreiben und plante 1989 einen Abbau der Sirenen. Da jedoch vielerorts die Feuerwehr-Alarmierung darüber sichergestellt ist, wurden den Gemeinden die Sirenen unentgeltlich zur Übernahme angeboten. Auf diese Weise wurden notwendige Sirenen erhalten, nicht notwendige (z.B. in Orten ohne eigene Feuerwehr) wurden abgebaut.

Bei den sich heute in Betrieb befindlichen Sirenen handelt es sich aber keineswegs nur um Zivilschutzsirenen des Bundes. Mancherorts wurden sogar neue Sirenen aufgebaut, um die Alarmierungssicherheit der Feuerwehr z.B. in stark angewachsenen Ortsteilen sicherzustellen. Auch beim Umsetzen von Sirenenstandorten (z.B. wegen Hausabriss) werden oft komplett neue Sirenenanlagen installiert.

Sirenensignal

In der "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" ist festgelegt, welche Schallzeichen für bestimmte Situationen zu benutzen sind. Das Schallzeichen für Feueralarm ist in § 1 geregelt:

§ 1 Alarm bei Feuer oder anderen Notständen

Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliches Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen als Katastrophen auszulösen:

dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen. (anhören)

Sirenenaufbau

Die am weitest verbreitete Sirene ist der Typ E57 nach DIN 41 096. Unter dem pilzförmigen Sirenen-Schutzdach befindet sich ein 5kW-Drehstrommotor 220/380 (230/400) Volt, der ein mit Polyamid beschichtetes Laufrad antreibt. Der im Innern der Sirene entstehende Luftstrom erzeugt so einen lautstarken Ton der Frequenz 420 Hz. Durch den Schalldruck von 129 dB beträgt die Hörweite im Freien ca. 6 km, gegen den Wind ca. 3 km.

elektronische SireneBei diesem Sirenentyp wird das Sirenensignal nicht durch "Luft", sondern elektronisch erzeugt. Auch wenn diese Sirenenart in unserem Landkreis nicht verwendet wird, sei sie doch der Vollständigkeit halber erwähnt.

Diese Anlage bietet den gleichen Schalldruck wie die Motorsirene E57. Je nach Anordnung der Hörner kann die Schallausbreitung rundum oder gerichtet sein.

Die Versorgungsspannung von 24 Volt kann einem Netzteil oder einem 24-V-Akkumulator entnommen werden. Somit kann diese Anlage auch dort eingesetzt werden, wo kein öffentlicher Stromanschluss vorhanden ist und der Akku z.B. über Solarenergie geladen werden kann. Im Gegensatz zur Motorsirene ist so auch eine Netz-Ausfallsicherheit gegeben. Weiterer Vorteil ist das geringere Gewicht und die Möglichkeit, Sprachdurchsagen zu machen.

Sirenenauslösung

FeuermelderDie erste Möglichkeit ist die Auslösung der Sirenensteuerung über den Handdruckmelder, besser bekannt als "Feuermelder". Er ist nach DIN 14 654 in einem roten, voll schutzisolierten Kunststoffgehäuse eingebaut. Der Druckknopf ist beleuchtet und mit einer dünnwandigen einschlagbaren Glasscheibe vor versehentlichem Betätigen geschützt.

Bei Sirenen- Einzelanlagen ist er direkt mit der Sirenensteuerung verbunden. Bei einem Verbund aus mehreren Sirenen ist er über eine Standleitung mit einem zentralen Steuergerät verbunden.

In größeren Firmen oder Gebäuden ist der Feuermelder nicht direkt an eine Sirene, sondern meist an eine Brandmeldeanlage angeschlossen. Der Alarm läuft dann an der Brandmeldezentrale auf, wo von dort entweder telefonisch oder über Standleitung die alarmauslösende Stelle der Feuerwehr verständigt wird.

Zur Bedienung des Feuermelders ist im Prinzip nicht viel zu sagen: Zum Auslösen des Feueralarm ist die Scheibe einzuschlagen und der Knopf mehrere Sekunden lang zu drücken. Danach ist unbedingt das Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten, um ihr den Schadensort und die Schadenslage bekannt zu geben.

 

Üblicherweise wird die Sirenensteuerung heutzutage jedoch über Funk ausgelöst. Bei der aktuell noch analogen 5-Ton-Alarmierung wird vom Alarmgeber in der alarmauslösenden Stelle ein 5-Ton-Selektivruf generiert, der jede Sirene (oder Sirenengruppe) eindeutig adressiert. Zur Vermeidung von Fehlauslösungen wird zusätzlich ein Doppelton ausgesendet.

Die am Sirenenstandort installierten Fernwirkempfänger (auch Funksteuerempfänger genannt) werten den ausgesendeten 5-Ton-Selektivruf sowie den Doppelton aus. Stimmt die 5-Ton-Kombination mit der des Funksteuerempfängers überein, wird über einen Taktgenerator der Strom des Sirenenmotors entsprechend der Sirenensignale ein- und ausgeschaltet.

(gekürzt und abgeändert entnommen  vom Kreisfeuerwehrverband Nürnberg)

weiterführende Infos im Internet gibt's bei wikipedia.